Import und Export von Bargeld in Deutschland ist nicht beschränkt, d.h. Sie können jeden beliebigen Betrag an Bargeld einführen. Wenn Sie 10.000 Euro oder mehr in bar oder in Zahlungsmitteln wie Reiseschecks, Aktien, Anleihen, usw. importieren, dann müssen Sie dies beim Zoll mit Gründen angeben (in der Regel vor dem Verlassen des Zoll-Zone!).

Bitte beachten Sie: Zollvorschriften verlangen, dass die dies für die mitgeführte Summe pro Person gilt und nicht für das gesamt Geld der ganze Familie oder Gruppe.

Nach Beendigung Ihrer Behandlung in Deutschland können Sie so viele Medikamente aus Deutschland ausführen, wie Sie benötigen. Wenn Sie beim Zoll eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer (MwSt) verlangen, müssen Sie sich schon in der Apotheke, in der Sie die Medikamente kaufen einen "Tax Free"-Schein besorgen. Alle Medikamente müssen originalverpackt  sein. Nicht alle Apotheken haben einen "Tax-Free"-Schein. Mehrwertsteuerfrei können Sie sie nur in Apotheken in der Zoll-und Mehrwertsteuerfreien Zone bekommen, in der Sie den Stempel in der Apotheke erhalten.